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„Mir macht es Spaß für Sie zu kämpfen.“

LEISTUNGEN

Mietrecht

Der Abschluss eines Wohnraummietvertrages ist relativ einfach (Vorsicht, Ausnahme Mietpreisbremse). Im Gewerbemietrecht beginnen hier bereits die rechtlichen Gefahren. Oft treten die Schwierigkeiten im Laufe eines Mietverhältnisses auf; sei es bei  Miet- und Modernisierungserhöhungen, Mängeln und Minderungen, Nebenkostenabrechnungen, Mietrückständen und Abmahnung/Kündigung bzw. Räumung sowie die Behandlung von Schadensersatzansprüchen. Dieses Rechtsgebiet zählt zu einem der wesentlichen Schwerpunkte der Kanzlei, vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter.

Wohnungseigentumsrecht

Das WEG-Recht besteht aus wenigen Paragraphen, hier ist vieles durch Rechtsprechung entwickeltes Recht. Deshalb ist die Beratung bereits vor der Eigentümerversammlung wichtig, wie auch wegen der kurzen Fristen direkt danach. Die unterschiedlichen Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen gilt es zu analysieren und mit geltendem Recht zu überprüfen, da auch hier oft Differenzen vorhanden sind. Hierzu zählt u.a. die gerichtliche Anfechtung sowie Verteidigung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, Geltendmachung und Beitreibung von ausstehenden Wohngeldern.

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Allgemeines Vertragsrecht

Vertragsrecht! Man macht Verträge, um sich gegenseitig abzusichern. Aber nur wer sich nicht verträgt, braucht einen Rechtsanwalt. Zu den Verträgen gehören u.a. deren Entwerfen, die Überprüfung von Ansprüchen bzw. Abwehr sowie deren Auslegung und Wertung; außerdem die Begleitung der Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Die Kanzlei ist nur auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig. Arbeits-, Familien-, Sozial-, Verwaltungs- und Strafrecht etc. wird anderen überlassen. Hier können gerne entsprechende Kollegen der verschiedenen Gebiete weiterempfohlen werden. Es ist besser, nicht auf vielen Gebieten tätig zu sein, sondern nur auf speziellen, jedoch dort versiert.

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Mietrecht

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Wohnungseigentumsrecht

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Allgemeines Vertragsrecht

ZU MEINER PERSON

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Seit 2009 1. Stellvertretender Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstandes von Haus & Grund Berlin

 

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Seit 2009 1. Stellvertretender Vorsitzender von Haus & Grund Berlin

 

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Seit 2006 Fachanwalt für das Miet- und WEG-Recht

 

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Seit 2004 Vorsitzender Haus & Grund Tiergarten e. V.

 

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1997 in Berlin zugelassener Rechtsanwalt

 

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1994 Staatsexamen an der Freien Universität Berlin

 

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1979 Abitur auf dem Internat Schloß Wittgenstein

 

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Geboren 1959 in Wuppertal

 

Rechtsanwalt Martin Griebling ist Vater von 3 Kindern und Kösener Corpsstudent bei Vandalia-Teutonia Berlin.

Warum sind Sie Anwalt geworden?

Mein Vater war Anwalt, und so kam ich schon in meiner Jugend mit dem Beruf in Berührung. Ab und zu habe ich auch in der Kanzlei ausgeholfen. So als Ferienjob eben. Ursprünglich hatte ich einen anderen Berufswunsch. Als ich dann letztlich eingesehen habe, dass Abitur und Studium vielleicht doch die besseren Optionen sind, war Jura dann für mich naheliegend.

Natürlich ist das Jura-Studium etwas trocken, aber ich wusste durch meinen Vater, dass die Arbeit als Anwalt durchaus Spaß machen kann, und darum ging und geht es mir:

Es soll Spaß machen.

Wie sind Sie auf Mietrecht gekommen?

Häufig ist es bei den Juristen so, dass wir nicht schon während des Studiums wissen, welches Fachgebiet später unser Schwerpunkt sein wird. Das ergibt sich während des Studiums oder erst später, in der Praxis. Genauso war es bei mir. Ich arbeitete als junger Anwalt in einer renommierten Kanzlei, die sehr stark im Miet- und WEG-Recht aktiv war. Im Laufe der Zeit war ich praktisch allein für die Kanzlei verantwortlich, die späteren Partner gingen ihren eigenen wirtschaftlichen Zielen nach und ich begann, die Kanzlei systematisch auf Miet- und WEG-Recht auszurichten, indem ich Mandantschaft mit anderen Anliegen an kompetente Kollegen und Kolleginnen verwies. Es ist unmöglich, auf jedem Gebiet ein Spezialist zu sein, aber genau das dürfen Mandanten erwarten. Diese Konzentration machte die Kanzlei nur erfolgreicher. Und so bin ich bei Miet- und WEG-Recht geblieben.

Sie müssen sich das wie bei einem Kfz-Mechaniker oder Ingenieur vorstellen – übrigens mein erster Berufswunsch. Die wissen auch nicht sofort, wohin sie wollen und schrauben an allen möglichen Vehikeln rum. Irgendwann entdecken sie dann ihre ganz eigene Leidenschaft und besonderen Vorlieben.  Dann eröffnen sie vielleicht eine Werkstatt für historische Jaguar, tunen Porsche oder gehen zu Tesla… aber das ist ein anderes Thema.

Welches sind Ihre speziellen Stärken?

Mir ist Spaß an der Arbeit sehr wichtig – wie ich schon eingangs erwähnte. Die Fälle, die wir als Anwälte bearbeiten, sind in der Regel nicht eindeutig, also häufig knifflig. Das kann sehr spannend sein. Ich überlege dann ganz genau, wie ich die Argumente der Gegenseite entkräften kann. Ist das nicht möglich, muss ich schauen, ob vielleicht irgendwelche Verfahrensfehler gemacht wurden, also ob die Zivilprozessordnung greift. Letztlich werden wir dafür engagiert, für unsere Mandanten das Beste herauszuholen, das gilt dann auch im Falle eines Vergleichs oder wenn klar ist, dass die Mandantschaft keine Chance hat. Dann ist es nur ehrlich, darauf hinzuweisen und ggf. Verhaltensregeln zu empfehlen, um den Schaden zu begrenzen.

HONORAR

Eine Erstberatung kostet 190 € netto, die im Falle einer weiteren Beauftragung verrechnet werden. Es kommt immer mal vor, dass Mandanten nach Aufwand, also Stunden abrechnen möchten. In der Regel und auch lieber halte ich mich aber an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), da ist alles genau und vor allem gesetzlich festgelegt. Aufwandsabrechnungen mache ich nur in Ausnahmefällen.

„Auf mich können Sie sich verlassen.“

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Anwaltskanzlei Griebling
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IMPRESSUM

 

Angaben gemäß § 5 TMG

Anwaltskanzlei Griebling
Bundesratufer 10
10555 Berlin

Vertreten durch:
Martin Griebling

Kontakt:

Telefon: +49 (0)30 394 065 85-0
Fax: +49 (0)30 394 065 85-9
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Aufsichtsbehörde:
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwälte
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Berlin
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland
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